Die Validierung geltend gemachter Gesundheitsstörungen ist auch deshalb unerlässlich, da eine fundierte Einschätzung der funktionellen Leistungs- und Arbeitsfähigkeit valide Untersuchungs- befunde voraussetzt (siehe auch Frei et al., 2016). Zumindest was die kognitive Leistungsfähig- keit eines Exploranden anbelangt, ist eine hypothetische Verrechnung des Anteils an übertriebe- ner Beschwerdenpräsentation und unzureichender Anstrengungsbereitschaft nicht möglich. Dazu müssten Daten vorliegen, die das Ausmass an Verdeutlichung und/oder Aggravation in bestimmten Validierungsverfahren mit der zugrundeliegenden realen Leistungsfähigkeit in Be- ziehung setzen. Im Einzelfall kann eine grobe Abschätzung der funktionellen Leistungs- bzw. Arbeitsfähigkeit über die Dauer der innerhalb der neuropsychologischen Untersuchung gewon- nenen Belastbarkeit, einzelne im Normbereich liegende Testergebnisse und berichtete Alltags- aktivitäten möglich sein. Dies bildet aber meist nur die untere Grenze der Leistungsfähigkeit ab.
Fachgutachten
In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert.
Beschwerdenvalidierung in der Begutachtung
In evidenzbasierten, versicherungsmedizinischen Begutachtungen ist eine sorgfältige und genaue Datenerhebung unerlässlich. Psychometrische Testverfahren leisten hier einen wesentlichen Bei- trag, wenn es um die zufallskritisch abgesicherte Erfassung der geistigen Leistungsfähigkeit und psychischer Beschwerden und damit der funktionellen Leistungsfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit geht. Hierzu ist es notwendig, dass die Exploranden ehrlich Auskunft erteilen und bei der Bear- beitung von Leistungstests eine hohe Anstrengungsbereitschaft zeigen