Die Bestimmung der Person des Betreuers wird im Verfahren auf Betreuerbestellung nicht nach § 1908b BGB entschieden. Vielmehr ist hierzu allein § 1897 BGB maßgeblich, wobei § 1897 BGB die Entscheidungsgrundlage für die Betreuerauswahl im gesamten Instanzenzug darstellt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 12.2.2020 – XII ZB 475/19)
Fachgutachten
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In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert.
Betreuerauswahl gem. § 1897 BGB, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.4.2020 – XII ZB 558/19
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.4.2020 – XII ZB 558/19
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