In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

BGB § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 - Beschluss vom 29. Juli 2020 - XII ZB 173/18

Die Regelung des § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist dahingehend anzuwenden, dass eine Einwilligung in eine notwendige Interventionsmaßnahme, im Sinne einer diesbzgl. Zwangsmaßnahme, auch dann genehmigt werden kann, wenn ein nach § 1901a BGB zu beachtender Wille des Betroffenen nicht festgestellt bzw. krankheitsbedingt nicht beurteilt werden kann.

 

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