Anordnung des Wechselmodells
Im Ergebnis des diesjährigen Familiengerichtstag in Leipzig wurden v.a. die geteilte Betreuung, sog. Wechselmodell, diskutiert sowie hierbei erörtert, dass dieses als gleichwertiges Betreuungsmodel für getrenntlebende Kindeseltern gesetzlich verankert werden soll. In diesem Zusammenhang wurde weiterhin erörtern, welche Voraussetzungen gegeben bzw. geschaffen werden müssen, damit ein Wechselmodell gerichtlicherseits auch entschieden werden kann. Hierbei wurden auf fachliche Kriterien verwiesen, die eine dezidierte gutachterliche Bewertung u.a. hinsichtlich des elterlichen Konflikts, der Beziehungsqualität der betroffenen Kinder zu den Kindeseltern, zudem die psychische und entwicklungsbezogene Ausgangslage der Kinder wie auch der Erhalt der geschwisterlichen Kontinuität bzw. Geschwisterbeziehung umfassen sollen, verwiesen.