In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

OLG Hamm - Beschluss v. 28.08.2013 – 12 UF 59/11 zur Rückführung eines Pflegekindes in den leiblichen Familienkontext


In dem hier betreffenden Beschluss hat sich das OLH in Hamm mit der Fragestellung zur Rückführung eines Pflegekindes in den leiblichen Familienkontext auseinandergesetzt. Das OLG Hamm erklärt in seiner diesbzgl. Entscheidung, dass für den vorliegenden Einzelfall die Voraussetzungen für eine Verbleibensanordnung nach § 1632 IV BGB nicht vorliegend sind und deswegen dem Herausgabeantrag des Kindesvaters  nach § 1632 I BGB stattgegeben wird. Das OLG verweist in seiner diesbzgl. Entscheidung auf den durch Art. 6 I-III GG geprägten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts; demzufolge kann die Herausgabe eines Kindes an seine leiblichen KIndeseltern nur dann verneint werden, wenn durch die Herausnahme aus dem Pflegekontext eine Kindeswohlgefährdung ausgelöst werden würde. In diesem Zusammenhang ist vorliegend v.a. eine Abwägung zwischen den hier wesentlichen Elternrechten sowie dem Kindeswohl im Kontext des § 1632 BGB erforderlich; hierin ist auch eine Risikoprognose für das Kindeswohl herauszuarbeiten.

 

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