Rechtsprechung im Familienrecht
Rechtsprechung zum Sorgerecht Im Berichtszeitraum standen vor allem Fragen des Wechselmodells im Mittelpunkt der Rechtsprechung. Neben der Frage der Anordnung des Wechselmodells hatten sich die Gerichte aber auch zunehmend mit Folgeentscheidungen in einem Wechselmodell zu befassen. Daneben betrafen viele Entscheidungen Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB sowie Anträge auf Sorgerechtsübertragungen nach § 1671 BGB. Döll listet weiterhin Gerichtsurteile zur Vertretung des Kindes nach § 1629 BGB und zum Ruhen der elterlichen Sorge nach §§ 1673, 1674 BGB. Ebenfalls berücksichtigt sind im Artikel Verfahren nach Brüssel I-Verordnung, Brüssel IIa-Verordnung, HKiEntÜ, KSÜ, MSA Abänderung von Entscheidungen zum Sorgerecht (§ 1696 BGB) Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten (§ 1628 BGB) sowie Entscheidungen des EuGHMR.
Entscheidungen zum Umgangs- und Auskunftsrecht
Auch im vorliegenden Berichtszeitraum ist die überwiegende Anzahl der Entscheidungen zu der Frage der Voraussetzungen einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Umgangsrechts ergangen. Aber auch mit den Folgen von Umgangsvereitelungen und Verstößen gegen die Wohlverhaltenspflichten mussten sich die Gerichte vermehrt befassen. Daneben bildeten die Entscheidungen über Auskunftsansprüche nach § 1686 BGB sowie das Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters einen Schwerpunkt.
Zu verfahrensrechtlichen Aspekten erschien bereits eine Rechtsprechungsübersicht vom Vizepräsident des LG Martin Streicher in FamRZ 2018, 564 ff.
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