Fachgutachten

Notwendige Qualifizierung psychologischer und psychiatrischer Sachverständigengutachten für verschiedene Rechtsgebiete

Notwendige Qualifizierung psychologischer und psychiatrischer Gutachten für verschiedene Rechtsgebiete 

Vielfach zeigten sich in Untersuchungen zur Validierung von Erstgutachten im Familienrecht wesentliche Mängel: Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit die fachlich geforderten Qualitätsstandards. Es fehlt hier vielfach an angemessenen gutachterlichen Untersuchungsvorgehensweisen genauso wie an der Anwendung spezifischer diagnostischer Verfahren. Die Auswahl der diagnostischen Verfahren zeigt sich häufig nicht bzw. nicht ausreichend nachvollziehbar; wiederholt werden Verfahren angewendet, die sich z.B. nicht bzw. nicht ausreichend geeignet zeigen, Erkenntnisse für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen zu erbringen. Im Zusammenhang mit methodenkritischen Überprüfungen von Erstgutachten in unserem Hause zeigen sich gerade bei familienrechtlichen Sachverständigenverfahren zudem vielfach Fehler dahingehend, wonach die Auswahl der testpsychologischen Verfahren bereits aufgrund unzureichender psychometrischer Gütekriterien fehlerbehaftet ist.