Fachgutachten
Traumafolgen nach Arbeitsunfällen und Gewalt am Arbeitsplatz
Die psychischen Folgen von Arbeitsunfällen treten neben dem körperlichen Trauma immer mehr in den Fokus: Es können nicht nur unfallbedingte Traumastörungen wie die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) auftreten, sondern auch trauma-assoziierte Störungen wie beispielsweise eine Fahrphobie eines Bahnfahrers hierdurch bedingt entstehen.
Die Unfallversicherungsträger (UVT) setzen sich dementsprechend mit rechtlichen Rahmenbedingungen wie der Unfalldefinition oder Anerkennung von Erkrankungen und Schäden sowie Art und Umfang der Entschädigung von Opfern auseinander.Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind hierbei die Prävention und die Rehabilitation.
Die Prävention beinhaltet die Verhütung von Arbeitsunfällen und psychischen Traumatisierungen. Dazu zählt auch die Akutintervention nach einem Extremerlebnis.
Die Rehabilitation umfasst die Stabilisierung, Weiterbehandlung und gegebenenfalls Entschädigung von Opfern. Auch bei dem abschließenden Wiedereingliederungsmanagement leistet der Unfallversicherungsträger Unterstützung.
Die gesetzlichen Grundlagen der Unfallversicherung sind das Sozialgesetzbuch (SGB VII) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Das Sozialgesetzbuch beschreibt hierbei die Aufgaben der Unfallversicherung (Prävention, Rehabilitation, Wiedereingliederungsmanagement). Das SGB VII beschreibt zudem eine Definition von Arbeitsunfall: „Ein Arbeitsunfall ist eine im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit unmittelbar erlittene körperliche oder psychische Gesundheitsstörung, als Reaktion auf ein unfreiwillig erlebtes, zeitlich begrenztes Ereignis“.
Der Dachverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist ein Zusammenschluss der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. So können in weiten Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung gleiche Standards vorausgesetzt werden. Neben dem Dachverband besteht noch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Indem der Unternehmer seine Mitarbeiter versichert, tritt er die Haftung bei Arbeitsunfällen an den Unfallversicherungsträger ab. Der Unternehmer muss hierfür einige Maßnahmen hinsichtlich der Prävention durchführen. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung der von der UVT erlassenen Unfallverhütungsvorschriften und die Akzeptanz der Aufsicht dieser durch die UVT.