Fachgutachten
Sozialrecht
Gegengutachten/ Obergutachten
Auch bei sozialrechtlichen Begutachtung kommt es häufig vor, dass die erstgutachterlichen Ergebnisse unschlüssig erscheinen bzw. zum tatsächlichen Symptombild und zur erlebten Einschränkung des Betroffenen nicht zu passen scheinen. Ob das tatsächlich so ist, kann im Kontext einer Erstberatung in unserem Institut überprüft werden.
Hierbei kommt es zu einer methodenkritischen und inhaltsanalytischen Bewertung von Erstgutachten. Hierbei werden u.a. die erstgutachterlichen Ergebnisse nach fachlich-methodischen Bewertungskriterien hin validiert sowie wird dahingehend eine Gesamteinschätzung vorgenommen, die sich mit der Verwertbarkeit bzw. Brauchbarkeit der Gutachten bzw. der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse auseinandergesetzt zeigt. Hierbei werden in einem Gespräch hierzu, die Qualität der gutachterlichen Datenerhebung sowie der hierauf basierenden gutachterlichen Entscheidungsfindung dezidiert aufgezeigt und fachlich beurteilt.