BVerfG - Kammerentscheidung

Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen

Das BVerfG hat in den letzten Jahren sieben Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts und die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten. 

In den letzten vier Jahren sind jährlich an die 500 Verfas- sungsbeschwerden aus dem Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht eingegangen. Unter diesen Verfahren nehmen Verfassungsbeschwerden, die Sorge und Umgang betreffen, einen hohen Anteil ein.

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Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Beamtenrecht

Bei gerichtlichen Fragestellungen zum Beamtenrecht werden psychologische Fachgutachten zur Beurteilung der Dienstfähigkeit bzw. ihrer Einschränkungen in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen beantwortet. Hierbei gilt, unter Zugrundelegung der jeweiligen rechtlichen Grundlage, gutachterliche Validierungen in Zusammenhang mit u.a. psychischen Erkrankungen und/ oder Unfällen bei der Versorgung nach Dienstunfällen, Dienstkrankheiten, bei der Versetzung in den Ruhestand, der Versorgung von Hinterbliebenen etc. gutachtlich zu untersuchen. 

Bei der Dienstunfallversorgung, welche in den §§ 30 ff. BeamtVG geregelt ist, werden u.a. Fachgutachten zu gerichtlichen Fragestellungen erstellt, die Fragen zum zeitlichen Eintreten eines bestimmten Ereignis (Unfall, Wegeunfall u.a.) bzw. eine bestimmte Erkrankung u.a. (z.B. Berufskrankheit) im Sinne eines Dienstunfall bzw. Diensterkrankung bzw. des Zeitpunkts der diesbzgl. Anerkennung beinhalten. Zudem werden in diesem Zusammenhang auch gutachterliche Bewertungen zur Intensität bzw. dem Grad der Dauerfolgen (im Sinne der MdE-Grade) vorgenommen.

Eine gutachterliche Einschätzung hierbei bedarf einer dezidierten gutachterlichen Methodik sowie einer fachlichen Fundiertheit dessen, auch in der schriftlichen Darlegung der Ergebnisse und Objektivierung der Zusammenhänge hierzu, insbesondere bei der Bewertung von Auswirkungen psychischer Erkrankungen als Folge bestimmter Ereignisse u.a. 

In diesem Zusammenhang wird unsererseits sehr sorgfältig validiert, ob „ein Schadensereignis“ auch aus fachpsychologischer bzw. neurowissenschaftlicher Sicht geeignet ist, eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung bzw. Erkrankung auszulösen. Hierbei wird auch dezidiert beurteilt, ob die vorliegenden psychischen Störungen und / oder Erkrankungen vollständig in Zusammenhang mit dem z.B. Unfallereignisses stehen oder ob auch vorgeschichtliche, in der Persönlichkeitsstrukturierung u.a. verankerte Besonderheiten die Intensität und Art der psychischen Folgewirkungen und ihrer Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit mitbegründen und mitgewichten. 

Auch werden psychologische Fachgutachten in Zusammenhang zur gerichtlichen Fragestellungen hinsichtlich einer Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit erstellt: Hierbei werden gutachterliche Untersuchungen und Validierungen vorgenommen, die sich mit den Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung in Zusammenhang mit den vorliegenden Beeinträchtigungen sowie hierbei hinsichtlich einer Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit, im Sinne der Einschätzung der Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch beurteilt, ob die Zurruhesetzung z.B. durch die Umsetzung auf einen „leidensgerechten“ Dienstposten vermieden werden kann. 

Aus unserer Sicht ist die Beurteilung bei gerichtlichen Fragestellungen sowie die hiermit verbundenen, fachgutachterlichen Untersuchungen für verschiedene Rechtsgebiete vielfach unter dem Gesichtspunkt der Einzelfallentscheidung sowie auch unter Zugrundelegung einer „gesunden“ methodischen wie fachlich-theoretischen Ausgangsstruktur zu beantworten. 

Entsprechend sehen wir es in unseren sachverständigen Arbeiten als unabdingbar wichtig an, durch eine sorgfältige, in methodischer wie fachlicher Sicht, gutachterlich durchgeführte Untersuchungsprozesse sowie hierauf basierender – unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen und u.a. Leitlinien hierzu, -  Ergebnisse und Erkenntnisse abgeleitet werden (können). 

Entsprechend ist es von sehr wesentlicher Bedeutung im Kontext gutachterlicher Untersuchungen, die sachverständigen Arbeitsstrategien und methodischen Zugänge mit der notwendigen Fachexpertise, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, nachzugehen. Hierbei gilt, dass professionelles Handeln insbesondere im Human- und Sozialbereich vor allem methodisch geleitet sein muss. Damit kommt bereits im Planungs- und Vorbereitungsprozess gutachterlicher Untersuchungen besondere Bedeutung zu, um z.B. gegenüber fachlich beteiligten Drittpersonen die einzelnen Schritte eines Planungs- und Untersuchungsprozesses, hierbei unter Darlegung der konkreten gutachterlichen Vorgehensweisen und der resultierenden Ergebnisse diese Schritte auch transparent und fachlich versiert begründen zu können.