Rechtsseminar über das Namensrecht ab dem 01.05.2025
Zum 1. Mai 2025 ist in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft getreten, die erstmals seit Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen im Familiennamenrecht mit sich bringt.
Das neue Gesetz stärkt die individuelle Namensfreiheit und passt das geltende Recht an gesellschaftliche Realitäten und vielfältige Familienkonstellationen an. Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Ehenamen führen, der aus den Nachnamen beider Partner besteht – auch als Doppelname mit oder ohne Bindestrich.
Neu ist: Beide Partner dürfen jeweils einen solchen Doppelnamen tragen, was bisher gesetzlich nicht möglich war. Auch für Kinder gibt es deutlich mehr Gestaltungsspielraum: Sie können beispielsweise einen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern jeweils unterschiedliche Nachnamen führen. Für Patchworkfamilien, Stiefkinder und Adoptierte schafft das Gesetz zudem neue Möglichkeiten, den Namen an familiäre Bindungen und Lebensverhältnisse anzupassen. Die Namensänderung wird dadurch nicht nur rechtlich erleichtert, sondern emotional und sozial besser nachvollziehbar gemacht. Auch internationale Konstellationen – etwa in binationalen Ehen – finden im neuen Namensrecht deutlich mehr Berücksichtigung.