Karriere und Bewerbung – Weiterbildung zur psychologischen Sachverständigen / zum psychologischen Sachverständigen
Im Rahmen unserer spezialisierten Arbeit im Bereich der forensischen Psychologie bieten wir regelmäßig Weiterbildungsplätze zur psychologischen Gerichtssachverständigen bzw. zum psychologischen Gerichtssachverständigen an. Die nächste Vergabe dieser Stellen erfolgt zum Sommersemester 2027. Die Weiterbildung ist befristet auf den Zeitraum der Qualifikation und wird nach den geltenden tariflichen Bestimmungen vergütet.
Das Programm richtet sich an approbierte Psychologinnen und Psychologen oder an fortgeschrittene Master-Absolvent:innen, die sich wissenschaftlich fundiert und praxisnah auf eine Tätigkeit als gerichtliche Sachverständige vorbereiten möchten. Die Weiterbildung kann studien- oder berufsbegleitend in unserem Haus durchgeführt werden und wird eng von erfahrenen Sachverständigen, Supervisor:innen und interdisziplinären Fachkräften begleitet.
Die angehenden Sachverständigen erhalten strukturierte Einblicke in verschiedene Rechtsgebiete, in denen psychologische Gutachten eine zentrale Rolle spielen – insbesondere das Familienrecht (z. B. Erziehungsfähigkeit, Kindeswohl), Strafrecht (z. B. Schuldfähigkeit, Glaubhaftigkeit), Sozialrecht und Ausländerrecht. Sie lernen, wie rechtliche Fragestellungen methodisch präzise, wissenschaftlich nachvollziehbar und diagnostisch fundiert bearbeitet werden – stets im Einklang mit den Anforderungen gerichtlicher Praxis, wissenschaftlicher Standards und ethischer Richtlinien.
Neben der gutachterlichen Methodik umfasst die Weiterbildung u. a. die vertiefte Auseinandersetzung mit rechtspsychologischer Diagnostik, interdisziplinärer Kommunikation mit Gerichten und Behörden, sowie den Umgang mit komplexen psychosozialen Sachverhalten in rechtlich normierten Kontexten. Es besteht die Möglichkeit, sich gezielt in verschiedenen Spezialisierungsfeldern zu profilieren.
Die praktische Ausbildung erfolgt integriert in unsere laufenden Verfahren. So nehmen die Weiterbildungsteilnehmenden unter Anleitung an explorativen Gesprächen, Aktenanalysen, kollegialen Fallbesprechungen und ggf. auch an Gerichtsterminen teil. Ziel ist es, Schritt für Schritt die Fachlichkeit, Urteilskraft und sprachliche Präzision zu entwickeln, die für eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Bereich psychologischer Gerichtsgutachten erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Weiterbildung erwerben Sie die fachliche Qualifikation, um als psychologische:r Gerichtssachverständige:r eigenständig tätig zu werden – mit fundierter Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und psychologischen Anforderungen.
Wenn Sie Interesse an einer solchen Weiterbildung haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung für das Sommersemester 2027. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den formalen Voraussetzungen sowie zur inhaltlichen Struktur der Weiterbildung finden Sie zeitnah an dieser Stelle.