Unser Institut ist auf die Sachverständigentätigkeit für Gerichte mit einem klaren Fokus auf Psychologiewissenschaften und Neurowissenschaften spezialisiert. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit erfahrenen Gerichtssachverständigen aus der forensischen Psychologie und den Neurowissenschaften bieten wir fundierte und präzise Gutachten, die in verschiedenen Rechtsgebieten Anwendung finden.

Unsere Sachverständigen sind hochqualifiziert in den Bereichen psychologische Diagnostik, Neuropsychologie und Neurowissenschaften. Wir legen größten Wert darauf, stets die aktuellen wissenschaftlichen Standards zu berücksichtigen und wenden für jede gerichtliche Fragestellung spezifische und fundierte diagnostische Verfahren an. Dabei kombinieren wir tiefgehendes Fachwissen mit praxisorientierter Methodik, um den Anforderungen der jeweiligen Rechtsgebiete gerecht zu werden.

Für uns ist es wichtig, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Psychologie- und Neurowissenschaften mit einem klaren Blick auf die praktischen Bedürfnisse der gerichtlichen Sachverständigenarbeit zu verbinden. Unser Anspruch ist es, durch eine sorgfältige Methodik und eine klare, verständliche Darstellung komplexer wissenschaftlicher Inhalte fundierte Gerichtsgutachten zu erstellen, die den hohen Anforderungen der Rechtsprechung gerecht werden.

Rechtsbereiche und fachliche Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit

Das Institut für psychologische Fachgutachten unterstützt Gerichte und Behörden bei der Beantwortung rechtlicher Fragestellungen, die eine wissenschaftlich fundierte psychologische oder neurowissenschaftliche Beurteilung erfordern. Die Begutachtung erfolgt in spezialisierten Rechtsgebieten, zu denen insbesondere das Dienstrecht, Erbrecht, Familienrecht, Namensrecht sowie das Versicherungsrecht gehören. In diesen Bereichen können komplexe rechtliche Fragestellungen durch wissenschaftlich fundierte Analysen und gutachterliche Bewertungen präzise beantwortet werden.


Die Liste der jeweils zuständigen Sachverständigen steht Gerichten und Behörden auf Anfrage über das nachfolgende Kontaktformular zur Verfügung.


Die Zuständigkeit der einzusetzenden Sachverständigen richtet sich nach dem betroffenen Rechtsgebiet sowie der konkreten gerichtlichen oder behördlichen Fragestellung. Um eine zielgenaue Zuordnung zu ermöglichen, bitten wir bei der Anfrage um folgende Angaben:

Diese Angaben ermöglichen eine präzise Zuordnung der zuständigen Sachverständigen und gewährleisten eine fachgerechte Bearbeitung des gerichtlichen oder behördlichen Anliegens.