Psychologische Gutachten bei Berufsunfähigkeit

In gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen psychologische Sachverständige regelmäßig zum Einsatz – insbesondere zur Begutachtung der gesundheitlichen Folgen (insbesondere im Hinblick auf das Funktions- und Leistungsvermögen) sowie zur Überprüfung der Plausibilität der vom Versicherten geschilderten Beeinträchtigungen.

 


Rechtsgrundlagen und vertragliche Ausgestaltung

Das rechtliche Leitbild und die Mindeststandards der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in den §§ 172–177 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) normiert. Für sogenannte Altverträge (Abschluss vor dem 31.12.2007) gelten diese Vorschriften gemäß Art. 4 Abs. 3 EGVVG formal nicht, wobei sich materiell-rechtlich nur selten relevante Unterschiede ergeben
(Rixecker, 2019, § 172 Rn. 4).

Die konkreten Leistungsbedingungen ergeben sich nicht allein aus dem Gesetz, sondern primär aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen, die den gesetzlichen Mindestschutz nicht unterschreiten dürfen (vgl. z. B. die Musterbedingungen für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen).

 


Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht nur gegen vollständige Erwerbsunfähigkeit, sondern bereits gegen die Unfähigkeit zur Fortführung des zuletzt konkret ausgeübten Berufs
(Rixecker, 2019, § 172 Rn. 1 f.). Es handelt sich typischerweise um eine Summenversicherung, bei der nicht der konkrete Schaden, sondern eine vertraglich fixierte Leistungssumme zur Auszahlung kommt.

Gemäß § 172 Abs. 2 VVG liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Berufliche Komponente: Der zuletzt in gesunden Tagen tatsächlich ausgeübte Beruf kann ganz oder teilweise nicht mehr verrichtet werden.
  2. Medizinische Komponente: Die Einschränkung beruht auf Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigen Kräfteverfall.
  3. Zeitliche/prognostische Komponente: Die Einschränkung besteht voraussichtlich dauerhaft (bzw. über einen im Vertrag bestimmten Zeitraum).

Darüber hinaus kann gemäß § 172 Abs. 3 VVG vertraglich geregelt sein, dass eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit zulässig ist, sofern diese der bisherigen Lebensstellung entspricht und der Versicherten aufgrund ihrer Qualifikation zumutbar ist. In solchen Fällen kommt als vierte Voraussetzung das Fehlen der Verweisbarkeit hinzu.

 


Gutachterliche Relevanz in der Praxis

Für den Versicherungsfall ist allein die konkrete berufliche Tätigkeit im Zeitpunkt der Erkrankung maßgeblich – nicht die Berufsbezeichnung in der Police oder ein allgemeines Tätigkeitsprofil
(Rixecker, 2019, § 172 Rn. 10). Hier ist das Gericht bzw. der Auftraggeber (bei Privatgutachten) in der Pflicht, die maßgeblichen Tätigkeitsbereiche verbindlich zu definieren, die Grundlage der Begutachtung sein sollen.

Die Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist in den meisten Versicherungsbedingungen an einen prozentualen Schwellenwert gebunden – typischerweise mindestens 50 %. In manchen Verträgen sind Teilzahlungen ab 25 % Minderung vorgesehen
(Wendt, 2018, § 2 Rn. 302).

Die Einschätzung dieses Leistungsverlustes erfolgt tätigkeitsbezogen – also konkret bezogen auf die einzelnen beruflichen Anforderungen (kognitiv, physisch, psychisch). Auf einen Grad der Behinderung, eine Pflegestufe oder ähnliche Beurteilungen kommt es nicht an.

 

 

Psychologische Begutachtungsfragen

Im Rahmen psychologischer Gutachten stehen u. a. folgende Fragestellungen im Vordergrund:

 

Psychologische Fachgutachten zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit im Versicherungsrecht

 

Psychische Erkrankungen zählen heute zu den häufigsten Ursachen eingeschränkter beruflicher Leistungsfähigkeit – mit zunehmender Relevanz für die Leistungsprüfung in privaten und gesetzlichen Versicherungsansprüchen.

Als spezialisierte psychologische Gutachterstelle bieten wir unabhängige, methodisch fundierte und nachvollziehbare Fachgutachten zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit im Kontext psychischer Erkrankungen an – insbesondere im Auftrag von Versicherungsunternehmen, aber auch in gerichtlichen Verfahren.


Unsere Gutachten kommen typischerweise in folgenden versicherungsrechtlichen Kontexten zum Einsatz:


 

Wir diagnostizieren und bewerten unter anderem:

 

Im Zentrum der Begutachtung steht die differenzierte funktionale Beurteilung der Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit – unter besonderer Berücksichtigung von:


 

Unsere Methodik beruht auf:

 

Dabei legen wir großen Wert auf die fundierte Differenzierung zwischen subjektivem Beschwerdeerleben und objektiv nachvollziehbarer funktionaler Einschränkung. Ziel ist eine sachgerechte, fallkonkrete und nachvollziehbare Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der versicherungsrelevanten Kriterien (z. B. Leistungsminderung ≥ 50 % bei Berufsunfähigkeitsprüfung).

Unsere psychologischen Fachgutachten entsprechen den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Versicherungswirtschaft und orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien und Standards der psychologischen Begutachtung.

 


Kontaktieren Sie uns gern für eine Auftragsanfrage oder zur Abstimmung individueller Begutachtungsmodalitäten. Nutzen Sie hierfür auch gern unser Kontaktformular – wir beraten Sie fachlich fundiert und einzelfallorientiert.

 

 

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht

Mehr erfahren
Schließen

Versicherungsrecht