Die häufigsten Fragen und ihre Antworten:

  1. Für wenn werden psychologische Fachgutachten erstellt?
    Das Institut für psychologische Fachgutachten ist mit seinen Sachverständigen primär im gerichtlichen Auftrag für verschiedene Rechtsgebiete tätig.
    Hinzu kommen sachverständige Tätigkeiten im behördlichen Auftrag. 
    Psychologische Fachgutachten im Auftrag für Privatpersonen werden zumeist nur im Fachbereich Namensänderung erstellt.
     
  2. Wie ist der Ablauf bei Gutachten, die zur Antragsstellung einer Namensänderung erforderlich werden?
    Die Begutachtung zur Validierung der avisierten Vor- oder Nachnamensänderung erfolgt an einem Termin und ist mehrstündig angesetzt
     
  3. Werden die Kosten für ein Gutachten im Bereich der Namensänderung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde von der Krankenkasse liquidiert?
    Nein, die Fachgutachten zur Beurteilung der Namensänderung, die Sie bei der Antragsstellung zur Namensänderung dann Ihrem Antrag beifügen, werden nicht von den Krankenkassen übernommen.  
    Die Kosten sind als Selbstzahler zu tragen. 
     
  4. Erstellen Sie auch Fachgutachten zu Fragen der Dienstfähigkeit im Kontext eines Bewerbungsverfahrens?
    Ja, z.B. bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit. Hier kommt es häufig vor, dass im Bewerbungsverfahren auch die psychische Ausgangslage seitens der Behörde geprüft wird. Ergeben sich z.B. Hinweise für eine frühere psychische Erkrankung so wird zumeist die Vorlage eines psychologischen Fachgutachtens erforderlich. Die Kosten sind als Selbstzahler zu tragen. 
     
  5. In welchen Einzelfällen - außerhalb eines gerichtlichen Auftrages - können wir noch sachverständige Hilfestellungen geben?
    Zum Beispiel bei erbrechtlichen Fragestellungen. Hier kommt es meistens bereits schon vor Beginn eines gerichtlichen Verfahrens vor, dass die Angehörigen vorab eine Einschätzung über Erkrankungssituation des Erblassers und die Folgewirkungen für die Beurteilung der Testierfähigkeit wünschen.
     
  6. Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit vor Vertragserstellung/ Vertragsänderung bzw. Testamentserstellung oder Testamentsänderung:
    Sie sind z.B. gerade bei Überlegungen über einen Verkauf oder Änderung bzw. Erstellung eines Testaments. Ihr Notar hat Ihnen z.B. dazu geraten, hierzu besser auch ein Fachgutachten über ihre eigene Geschäfts- und/ oder Testierfähigkeit vorzulegen. Oder sie selbst wollen sicher gehen, auch z.B. spätere Streitigkeiten über die Testamentserrichtung der Erben vermeiden. Dann sind Sie auch bei uns richtig. In unserem Hause werden regelmäßig auch psychologische Fachgutachten zur Beurteilung der Geschäfts- und/ oder Testierfähigkeit erstellt. Die Kosten sind als Selbstzahler zu tragen.
     
  7. Erstellen Sie auch für Versicherungen psychologische Fachgutachten zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit?
    Ja, dies ist auch bei uns möglich.

     

  8. Kann die Begutachtung bei Ihnen auch in arabischer Sprache durchgeführt werden?

    Ja, in unserem Hause kann eine Begutachtung auch sprachgebunden durchgeführt werden. Die Begutachtung, z.B. für familiengerichtliche Fragestellungen, kann auch in arabischer Sprache durchgeführt werden. Dies gilt auch für alle weiteren Rechtsbereiche, in denen wir Sachverständigengutachten erstellen. Zudem kann die Begutachtung auch in französischer oder englischer Sprache durchgeführt werden.