Beratungstermin
Häufig ergeben sich rund um die Erstellung von Gutachten Fragestellungen.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie bereits in einem gerichtlichen Verfahren eingebunden sind, dort bereits erstgutachterliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, Sie sich mit diesen jedoch im Ergebnis unsicher oder unzufrieden zeigen.
Häufig stellt sich dann die Frage, ob die Gutachtenergebnisse so zutreffend sind, wie z.B. die zugrunde liegende Methodik fachlich einzuordnen sind, sich ggf. Fehler in der Ableitung der Begutachtungsergebnisse bezogen auf die gerichtlichen Fragestellungen ergeben oder nicht. Manchmal stellen sich auch Fragen zum Umgang mit Gerichtsverfahren, möglichen Interventionsmaßnahmen oder zeigen sich hierdurch bedingt eine neue Ausgangslage gegeben, die zunächst verarbeitet werden muss.
Nach gerichtlichen Einschätzungen, z.B. im Kontext erstinstanzlicher Verfahren, gibt es häufig auch Unsicherheiten über die Entscheidungsverläufe. Es stellt sich die Frage, ob das alles so richtig war, ob man Beschwerde einlegen sollte oder nicht. Hat man Gutachten, die als Entscheidungshilfe bei Gericht zugrunde gelegt worden sind, so ergibt sich häufig auch die Notwendigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Begutachtungsergebnissen.
Die Fragen, die sich dann stellen, sind, kann ich was dagegen tun oder sollte ich das lieber so stehen lassen. Ist es sinnvoll nach einer ersten Gerichtsentscheidung, gleich welches Rechtsgebiet angesprochen wird, in die nächste Instanz zu gehen oder nicht.
Kontaktieren Sie uns gern für eine Auftragsanfrage oder zur Abstimmung individueller Begutachtungsmodalitäten. Nutzen Sie hierfür auch gern unser Kontaktformular – wir beraten Sie fachlich fundiert und einzelfallorientiert.