
Das Institut für Psychologische Fachgutachten (IFPF) besteht seit vielen Jahren und ist überwiegend aus der Zusammenarbeit mit langjährigen Mitarbeitern aus dem Bereich der Forensischen Psychologie bzw. Sachverständigen und Mitarbeitern aus den Neurowissenschaften hervorgegangen. Die Entstehung des Instituts für psychologische Fachgutachten geht auf eine längere Forschungsreise in New York beginnend im Jahr 2003 sowie seinerzeitiger Beginnsarbeiten in den Neurowissenschaften zurück. In New York wurde die Psychologie in Sachverständigenarbeiten für Gerichte bereits seinerzeitig groß geschrieben, in zahlreichen Verfahren und verschiedenen Rechtsgebieten waren psychologische Sachverständigengutachten gefragt. Unser Blick richtete sich seinerzeitig v.a. auch den Neurowissenschaften, wo es damals erste Ergebnisse um die neuronalen Grundlage psychischer Prozesse und auch psychischer Erkrankungen gab. Die Reise nach New York fühlte sich damals wie eine Zeitreise in die Zukunft an. Während es in Deutschland damals noch langsamer vor sich ging, die Gerichte noch weniger Sachverständigengutachten als rechtliche Entscheidungsgrundlage zugrunde legten, war dies in New York die Regel. Das schrieb für uns Geschichte. Zurück in Deutschland waren wir tief inspiriert und voller Innovationskraft, dabei fasziniert von der engen Verzahnung zwischen der Psychologie und den Neurowissenschaften. Damit schrieben wir unseren Beginn, in dieser Folge entstand dann das Institut für psychologische Fachgutachten.

Unsere Sachverständigen sind sowohl im Bereich der psychologischen Fachdiagnostik als auch der Rechts- und Neuropsychologie sowie Neurowissenschaften hoch qualifiziert. Wir legen Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Standards und wenden jeweils spezifische fachpsychologische Diagnostikverfahren für die jeweils zugrundeliegenden gerichtlichen Fragestellungen an.
Auch für die Zukunft liegt der Anspruch der IFPF in der Synthese von gründlicher Methodik mit einem pragmatischen Blick auf die Notwendigkeiten und Möglichkeiten - aber auch Grenzen - beim Einsatz psychologische Diagnostik und Bewertungsinstrumente in der Praxis der psychologischen Sachverständigentätigkeit.