Fachgutachten

Umgangsrecht für Großeltern: EuGH, Urteil v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17

Der Begriff „Umgangsrecht“ nach Art. 1 II Buchst. a sowie nach Art. 2 Nrn. 7 und 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern umfasst.

 

 

 

Anordnung des Wechselmodells
Bundesverfassungs­gericht, Beschluss v. 22.1.2018 – 1 BvR 2616/17

Das Bundesgerichtshof hat erörtert, dass ein paritätisches Wechselmodell in Form einer Umgangsregelung, hierbei unter Beachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls - hierbei vor allem nach Maßgabe des Kindeswohls - auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 601/15).

 

 

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Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung (siehe auch: Beschluss des XII. Zivilsenats vom 5.10.2016 - XII ZB 280/15 -)

 

 

 

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Familienrecht

Psychologische Fachgutachten bei Fragen zur Erziehungsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Migrationsfamilien

In den letzten Jahren ist es im Kontext familienrechtspsychologischer Begutachtungen wiederholt zu Fragen der Erziehungsfähigkeit auch bei Familien mit unterschiedlicher kultureller Herkunft gekommen. Hierbei zeigten sich mehrfach Unterschiede der u.a. türkischen Erziehungsfähigkeit im Vergleich zu den westlichen Standards, weshalb eine solche Begutachtung auch nur unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten valide erfolgen kann. Mehr noch als bei anderen Aspekten der Erziehungsfähigkeit ist zudem bei der Beurteilung eventueller Einschränkungen im Hinblick auf die Fähigkeit zur Vermittlung von Regeln und Werten von einer einzelfallbezogenen und nur schwer standardisierbaren Gesamteinschätzung auszugehen.

 

 

BVerfG - Kammerentscheidung

Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen

Das BVerfG hat in den letzten Jahren sieben Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts und die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten. 

In den letzten vier Jahren sind jährlich an die 500 Verfas- sungsbeschwerden aus dem Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht eingegangen. Unter diesen Verfahren nehmen Verfassungsbeschwerden, die Sorge und Umgang betreffen, einen hohen Anteil ein.

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Familienrecht

Qualität psychologischer Gutachten: Mindestanforderungen in der Rechtspraxis

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts. 

Was genau beinhaltet familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung bzw. Erstellung psychologischer Gutachten in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts:

Die gutachterlichen Untersuchungen beinhalten dabei u.a. eine sorgfältige und fundierte Auseinandersetzung mit der jeweiligen familiären Ausgangslage und Vor- und Verlaufsgeschichte. Hierbei werden nach Beurteilung der Ausgangslage sowie inhaltlicher Beachtung die Untersuchungsgrundlagen gebildet; hierbei werden aus den gerichtlichen Fragestellungen psychologische Untersuchungshypothesen gebildet. Es wird in diesem Zusammenhang die psychische Ausgangslage der verfahrensbetroffenen Erwachsenen, zumeist der Kindeseltern, erhoben sowie im schriftlichen Teil hierbei vor dem Hintergrund der diesseitigen psychologischen Diagnostikergebnisse erörtert: Hierbei ist v.a. wesentlich, dass diese auch im Hinblick auf die jeweils zu beurteilende Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit, insbesondere in ihren Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung bzw. Erziehungsfähigkeit zu den verfahrensbetroffenen Kindern, hin bewertet wird. Die Validierung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit erfolgt in unserem Hausen zudem stets unter fundierter Berücksichtigung der jeweils kulturellen Sozialisierungsgeschichte. Es werden zudem die kindlichen Bindungen und Beziehungen sowie die bisherigen Entwicklungsverläufe abgebildet. Abschließend werden im Hinblick auf eine positive (u.a.) emotionale Entwicklung der verfahrensbetroffenen Kinder fachpsychologische Interventionsempfehlungen, auch mit Blick auf eine Stabilisierung der Elternebene, gegeben. Hier sind wir nicht nur bei Erstgutachten, sondern v.a. bei Zweit- und Obergutachten besonders erfahren. Wir haben bereits zahlreiche Erstgutachten hinsichtlich etwaiger Fehlerquellen untersucht und konnten vielfach nachweisen, dass Erstgutachten aufgrund von methodischen und inhaltlichen Mängeln im Hinblick auf die zu beantwortenden gerichtlichen Fragestellungen nicht gültig sind. Unsere psychologische Sachverständigentätigkeit in diesem Zusammenhang beeinhaltet die psychologische Begutachtung in allen Fragen des Familienrechtes nach den gesetzlichen Richtlinien zur Regelung folgender Rechtsbereiche:

Familienrecht

Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Rückführung von Pflegekindern nach § 1632

Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und Vater einer 1992 geborenen Tochter. Er lebt in Afghanistan, etwa eine Tagesreise von Kabul entfernt. Das Kind wurde im September 1999 auf Vermittlung des Hammer Forum e.V., einer humanitären ärztlichen Vereinigung, wegen einer Verletzung und Folgeerkrankungen zu Behandlungszwecken nach Deutschland geflogen und befand sich von Januar 2000 bis zum 20. Februar 2005 in der Obhut von Gasteltern. Seit dem 21. Februar 2005 ist das Kind in der Obhut des Jugendamts.

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 wies das Amtsgericht Hamm den Antrag der Gasteltern auf Erlass einer Verbleibensanordnung zurück. Zwar sei die Tochter in vollem Umfang in die Familie der Pflegeeltern integriert. Sie besuche die Schule, spreche akzentfrei und richtig Deutsch. Erinnerungen an Afghanistan würden nicht wach gehalten. Das Kind habe keine Rückkehrwünsche nach Afghanistan geäußert. 

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2006 
- 1 BvR 476/04 - Rn. (1-41)

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Familienrecht

Psychologische Kriterien bei Entscheidungen über einen Verbleib in der Pflegefamilie versus Rückführung in den leiblichen Familienkontext

In Fachdiskussionen werden einerseits erörtert, ob und inwieweit auf Dauer hin angelegte Pflegeverhältnisse einer besseren rechtlichen Absicherung bedürfen. Andererseits werden auch Fachkriterien erläutert, die sich mit einer hinreichenden Förderung und Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Familienmitgliedern beschäftigt sowie in diesem Zusammenhang auf eine notwendige Verbesserung entsprechender Interventionsmaßnahmen verweist.

 

 

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Wir arbeiten mit Hilfe zahlreicher standardisierter psychologischer Diagnostik auf dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Die Anwendung dieser Testsysteme ermöglicht die verlässliche Erfassung von Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmalen in der psychologischen Diagnostik.
Der Einsatz modernster Technologien garantiert maximale Objektivität, Effizienz und Verrechnungssicherheit.

Da die hier angewendeten, teilweise computerunterstützen psychologischen Diagnostikverfahren international ausgerichtet sind, unterstützt es viele Landessprachen.
Entsprechend kann die psychologische Diagnostik für verschiedene Anwendungsbereiche (Persönlichkeitsdiagnostik, Erziehungsfähigkeit, Psychopathologie etc.) in verschiedenen Sprachen durchgeführt werden.